Richtlinien zur Gefährdungsbeurteilung
Welche Richtlinen für ein Produkt oder eine Anlage zu berücksichtigen sind, ist abhängig vom Einsatzbereich, den Funktionalitäten und den bestehenden und möglichen Gefahren, die vom Produkt oder der Anlage ausgehen.
Die Einhaltung der geltenden Richtlinien ist Grundvoraussetzung für eine Konformitätserklärung. Diese ist wiederum Bestandteil der CE-Kennzeichnung.
Folgende Richtlinien sind bei ca. 90% der Arbeitsmittel und Gebrauchsgüter vom Hersteller zu berücksichtigen. Sie regeln den Bereich des GSPG:
- Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG = 1. GPSGV
- Spielzeugrichtlinie 88/378/EWG = 2. GPSGV
- Richtlinie über einfache Druckbehälter 87/404/EWG = 6. GPSGV
- Richtlinie über persönliche Schutzausrüstungen 89/686/EWG = 8. GPSGV
- Maschinenrichtlinie 2006/42/EG = 9. GPSGV
- Druckgeräterichtlinie 97/23/EG = 14. GPSGV
Eine weitere wichtige Richtlinie ist die:
- EMV-Richtlinie 2004/108/EG
Von Betreiberseite sind folgende Anforderungen einzuhalten:
- Arbeitsmittelbenutzungsrichtlinie 89/655/EWG
- Unfallverhütungsvorschriften (UVV)
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Pro Produkt können eine oder mehrere Richtlinien gelten. Die Anforderungen der Richtlinien sind für Konstrukteure und Technische Redakteure - den Erstellern von Benutzerinformationen bindend.
