CE-Kennzeichnung

CE (Communautés Européennes) ist die Kurzform für die Europäische Gemeinschaft. Das CE-Kennzeichen steht für die Erfüllung der grundlegenden Sicherheitsanforderungen der relevanten EU-Richtlinien. Es ist gesetzliche Pflicht für alle Produkte, die unter den geregelten Bereich des GPSG fallen.

Das CE-Kennzeichen ist für viele Produkte Vorraussetzung für den europaweiten Vertrieb - es ist sozusagen der Personalausweis des Produktes. Es darf nur durch den Hersteller oder dessen Bevollmächtigten angebracht werden, da dieser mit dem CE-Kennzeichen die Haftung für sein Produkt übernimmt.

Grundlage für die Kennzeichnung ist eine Konformitätsbewertung, eine ausreichende Kennzeichnung und eine rechtskonforme Bedienungsanleitung.
Die Konformitätsbewertung stellt sicher, dass das Produkt den Anforderungen der geltenden Richtlinien entspricht. Aufgabe der Bedienungsanleitung ist es, dem Nutzer alle wichtigen Informationen über mögliche Restgefahren, Produktnutzung und Entsorgung zur Verfügung zu stellen.

Wie ein Konformitätsbewertungsverfahren durchzuführen ist und ob eine bennante Stelle wie TÜV, DEKRA oder BAM hinzugezogen werden muss, hängt vom Gefahrenpotential des Produktes ab. Für Produkte mit höherem Risiko ist die Einbeziehung einer benannten Stelle obligatorisch.

Für viele Produkte reicht der Nachweis, daß die "anerkannten Regeln der Technik" - also Normen und insbesondere harmonisierte Normen eingehalten wurden. Dies löst eine Konformitätsvermutung aus.

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