Neue Maschinenrichtlinie
Datum: 29 Jun 2009
Ab dem 29. Dezember 2009 ist die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG anzuwenden. Lesen Sie welche Änderungen Auswirkung auf die Technische Dokumentation haben.
Relevante Informationen zur Technischen Dokumentation und zu Kennzeichnungen am Produkt:
1. Herstellerpflichten für Maschinen
In Artikel 5 Abs. 1 der Maschinenrichtlinie sind alle Anforderungen aufgeführt, die an das Inverkehrbringen und an die Inbetriebnahme von Maschinen gestellt werden:
- Einhaltung der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen.
- Unfang und Aufbau der technischen Unterlagen / technischen Dokumentation.
- Bereitstellung der erforderlichen Informationen, wie die Betriebsanleitung.
- Durchführung der relevanten Konformitätsbewertungsverfahren.
- Ausstellung der EG-Konformitätserklärung und sicherstellen, dass sie der Maschine beiliegt.
- Anbringen der CE-Kennzeichnung / CE-Zeichen.
2. Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen
Der Maschinenhersteller hat nach Artikel 5 der neuen Maschinenrichtlinie die Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen des Anhang I zu erfüllen. Dazu gehören:
