EMV-Übergangsfrist endet

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Datum: 6 Jul 2009

Ab 20. Juli 2009 gilt nur noch die neue EMV-Richtlinie 2004/108/EG. Informieren Sie sich, was dies für Ihre Betriebsmittel bedeutet.

Das erklärte Ziel der EU-Kommission lautete, dass der durch die Richtlinie 89/336/EWG geschaffene Rahmen erweitert, verbessert und klarer umrissen werden muss. Daraus entstand die am 20. Januar 2005 in Kraft getretene neue EMV-Richtlinie 2004/108/EG.
Die EMV-Richtlinie regelt nur die EMV-relevanten Aspekte. Sicherheitanforderungen wie bei der Maschinienrichtlinie sind inhaltlich nicht berücksichtigt.

Die Übergangszeit zur Einführung der neuen Richtlinie, endete am 19. Juli diesen Jahres. Alle neuen jetzt auf den Markt kommenden Geräte müssen die neuen geänderten Auflagen zur elektromagnetischen Verträglichkeit erfüllen.
Für ortsfeste Anlagen galt die Übergangsfrist nicht. Ortsfeste Anlagen müssen schon seit 20.07.2007 den Anforderungen der Richtlinie 2004/108/EG entsprechen.

Nachfolgend die wichtigsten Unterschiede zwischen der alten und der neuen EMV-Richtlinie:

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